RECHTLICHES

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Vertragspartner und Anbieter: Merlin Fröhner / MTM Muay Thai Studio (nachfolgend „MTM“).

1. Rechte des Mitgliedes

Das Mitglied ist berechtigt, für die vereinbarte Vertragsdauer die von MTM bereitgestellten Trainingsräume während der offiziellen Trainingszeiten uneingeschränkt zu benutzen. Die Rechte des Nutzers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.

2. Pflichten des Mitgliedes

Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Räumlichkeiten, Einrichtungen sowie Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Das Mitglied verpflichtet sich, bei der Ausübung der Trainingstechniken stets die nötige Vorsicht walten zu lassen und den Anweisungen der Trainer stets Folge zu leisten. Der Nutzer haftet für sämtliche durch ihn verursachte Schäden.

3. Gesundheit

Das Mitglied bestätigt hiermit, dass es sportgesund und uneingeschränkt sporttauglich ist. Im Zweifelsfall hat das Mitglied vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. MTM kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen. Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass MTM keine Haftung für seine Tauglichkeit und Gesundheit übernimmt und das Training auf eigene Gefahr erfolgt.

4. Haftung

Die Benutzung aller Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen MTM und deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie für Wertgegenstände oder Geld wird keinerlei Haftung übernommen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit von MTM bzw. der Unterzeichnerin für sämtliche Verletzungen sind ausgeschlossen. Personenschäden und Sachbeschädigungen an den Trainingsgeräten und Einrichtungen von MTM, bewirkt durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, werden auf Kosten des Verursachers behoben. Dies gilt für Fremd- sowie Eigenschäden.

5. Versicherungen

MTM hat keine Unfallversicherung für seine Mitglieder abgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung liegt im Ermessen des Mitgliedes, wird aber empfohlen. MTM weist das Mitglied darauf hin, dass es sich zu einer Kontaktsportdisziplin anmeldet, bei der Verletzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.

6. Führungszeugnis

MTM bestätigt mit seiner Unterschrift und der Selbstauskunft, dass er/sie keinerlei Eintragungen bezüglich Gewaltdelikten im Führungszeugnis des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof hat. Abweichungen sind den Instruktoren vorher schriftlich mitzuteilen. Bei Falschangabe behält sich MTM vor, dem Mitglied fristlos zu kündigen.

7. Öffnungszeiten

MTM behält sich vor, die bei Vertragsabschluss gültigen Öffnungszeiten sowie Trainingstage und -zeiten zu ändern. Wird es von MTM aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), unmöglich, Leistungen zu erbringen, so sind Schadensersatzansprüche des Mitgliedes ausgeschlossen. Die jeweilige Vertragsdauer verlängert sich um diese Ausfallzeit.

Der Mitgliedsbeitrag wird unabhängig vom Ausmaß der Inanspruchnahme fällig. Versäumte Unterrichtsstunden und gesetzliche Feiertage gehen zu Lasten des Mitgliedes. Ebenfalls behält sich MTM vor, den Unterricht 2-mal jährlich für jeweils 14 Tage, vorzugsweise einmal in den Sommermonaten und einmal in den Wintermonaten, zu schließen. Eine Verlegung der Unterrichtsräume innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht zu einer außerordentlichen Kündigung.

8. Vertragsdauer und Kündigung

Das Vertragsverhältnis verlängert sich nach Ablauf um einen Monat, sofern nicht einen Monat vor Vertragsende der Vertrag schriftlich gekündigt wird. Bei Verstößen gegen die allgemein anerkannten Anstandsregeln, Hygieneregeln, die Hausordnung oder Punkte dieses Vertrages kann MTM den Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall verpflichtet sich das Mitglied, 80 % der bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages fällig werdenden Monatsbeiträge als Schadensersatz zu bezahlen.

9. Veränderungen

Das Mitglied verpflichtet sich, alle Veränderungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dazu zählen Bank- und Anschriftenänderung, Einleitung bzw. Abschluss von Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft sowie Einleitung bzw. Abschluss von Disziplinarverfahren.

10. Gesetz

MTM wird darauf hingewiesen, dass die missbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken strafbar sein kann. Insbesondere hat er/sie selbst dafür Sorge zu tragen, stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen (vor allem § 32 StGB – Notwehr).

11. Mitgliedsbeitrag / Beitragszahlung

Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge gelten jeweils für die zunächst vereinbarte Laufzeit des Vertrages. Nach Ablauf des Vertrages kann MTM die Mitgliedsbeiträge den übrigen Konditionen anpassen. Die monatlichen Unterrichtsgebühren werden spätestens zum fünften Werktag des Monats per Bankeinzug eingezogen. Sollte das Mitglied seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommen, wird wegen des damit verbundenen Mehraufwandes für jede Mahnung der Ausschluss durch fristlose Kündigung nach sich ziehen.

12. Weitere Vereinbarungen

Durch die Teilnahme am Unterricht oder das Erreichen einer Graduierung erwirbt das Mitglied nicht das Recht, Krav Maga in selbstständiger Weise zu unterrichten. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie die Aufhebung dieser Klausel bedürfen der Schriftform.

13. Zeitliches behördliches Verbot bzw. Schließung

MTM ist es erlaubt, das Angebot auch per Live-Online-Training anzubieten, sowie ein zeitliches behördliches Verbot besteht, kein Präsenztraining durchzuführen zu dürfen. Hierdurch wird der Vertragszweck nicht tangiert.

14. Datenschutz

MTM erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftszweck erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Er verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Vertrages erforderlich.

Sollte während des Trainings Lichtbilder durch Trainer oder Externe zum Zwecke von Werbung oder Präsentation in Medien gemacht werden, gilt Folgendes: Das berechtigte Interesse an der Aufnahme von Personen (z. B. in einer Menschengruppe), die keine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO erteilt haben, ist aus dem Recht an der Berufsausübung und der künstlerischen Betätigung des Fotografen erteilt. Eine Information dieser Personen wäre nicht möglich oder jedenfalls nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Es besteht auch kein Grund zur Annahme, dass der oder die Abgebildeten ein schutzwürdiges Interesse an einer Nichtverarbeitung der Daten hat bzw. haben.

15. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbar ist. Das Mitglied erkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt unter Einschluss der Hausordnung und der Öffnungszeiten an. Gerichtsstand ist Nürnberg.